Gebühren und Honorarvereinbarung 

 

Grundlage für meine Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), danach bestimmen sich die Gebühren unter anderem nach dem Streitwert bzw. Gegenstandswert der Rechtsangelegenheit.  Es ist aber auch eine Honorarvereinbarung möglich.


Eine erste Kontaktaufnahme mit mir ohne Beratung durch mich ist gebührenfrei.

 

Eine Erstberatung für Ihre Rechtsprobleme biete ich grundsätzlich zum Preis von 190 € bis

250 € plus 19 % Umsatzsteuer an. 

Hierbei gehe ich von einem mündlichen Besprechungstermin von ungefähr einer Zeitstunde aus (60 Minuten), wobei es mir nicht auf den Zeitumfang ankommt, sondern auf die Situation und die Aufnahmefähigkeit meiner Mandantschaft.



Meine Besprechungstermine können per Telefon oder WhattsApp Video-Anruf (oder ähnliches) nach vorheriger Absprache gestaltet werden. 


Eine Anreise meiner Mandanten zu meiner Kanzlei ist zumeist nicht erforderlich.

Weitere Kontakt wird über E-Mail, Telefon und per Briefpost getätigt. Dieses empfinden meine Mandanten und ich als sehr angenehm und Zeit sparend.


Natürlich stehe ich Ihnen zu Besprechungen auch in meiner Kanzlei in Oerlinghausen zur Verfügung in entsprechend beruhigten Phasen der Pandemie-Situation.



Bei einer Erstberatungen über eine Angelegenheit mit einem geringen Gegenstandswert biete ich Ihnen eine pauschale Honorarvereinbarung von 100 € plus 19 % Umsatzsteuer an. Hierbei gehe ich davon aus, das Ihr Anliegen in einer angemessen kurzen Zeitdauer, circa einer halben Stunde, beraten werden kann. 


 

Für meine Tätigkeiten vereinbare ich mit Ihnen grundsätzlich ein Honorar auf Stundenbasis; mein Honorar für eine Stunde liegt zwischen 200 € bis 250 € plus 19 % Umsatzsteuer je nach Schwierigkeit und Umfang Ihrer Angelegenheit. Bei durchschnittlichem Umfang ist mit einem Stundensatz von 220 € plus 19 % Umsatzsteuer zu rechnen. Bitte fragen Sie mich.


 

Für Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen vereinbare ich fallbezogen und abhängig von der Höhe des Gegenstandswertes sowie der Schwierigkeit ein Honorar von 200 € bis 250 € plus 19 % Umsatzsteuer pro Zeitstunde. 



In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung nach Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.  



In  Familienangelegenheiten des englischen Rechts biete ich eine kurze kostenlose pro bono Beratung am Telefon an, falls Sie sich in einer schlechten finanziellen Situation befinden.

 

 

 



Kanzlei für Englisches Recht & Europarecht -  Law Office for English Law & European Law


Lic. jur (Dipl. jur.)

Anke Dorothea Junghänel LL.M. Eur.


Rathausstraße 9

33813 Oerlinghausen

Germany 

 

Telefon: 

+49 -  

  (0)5202 - 4168


Mobile: 


+49 - (0)1575 - 

50 95 99 92  


Fax: 0nline über 

0322  - 243 764 62

 

Termine nach Vereinbarung 

 

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